Praktika
Praktikantinnen und Praktikanten werden in nahezu allen Belangen im Bereich des Arbeitens in einem Labor den wissenschaftlichen Angestellten gleichgestellt, sowohl bezüglich der Sicherheit (Unterweisungspflichten, Unfallmeldungen, Versicherung über die Landesunfallkasse), der Verpflichtung auf eine "gute wissenschaftliche Praxis" oder des Schutzes geistigen Eigentums. Insbesondere die gute wissenschaftliche Praxis und der Schutz geistigen Eigentums werden zum Teil in den Studienordnungen (zum Beispiel APSO) direkt abgebildet (etwa die Ahndung grober Verstöße in §22 der APSO), die umfassendste Zusammenstellung der für Praktika und Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Master-Arbeit) relevanten Bestimmungen finden Sie in den "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten" der TUM. Diese gelten für alle Praktika, mit der jeweiligen Gleichsetzung der Begriffe Forschungstätigkeit und Tätigkeit im Praktikum.
Jede/r Praktikant/in verpflichtet sich zu Beginn eines Praktikums oder einer Abschlussarbeit diese Grundsätze und Richtlinien einzuhalten und damit wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden. Insbesondere die im zweiten Abschnitt der "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten" der TUM genannten Beispiele wissenschaftlichen Fehlverhaltens sind überwiegend unmittelbar mit einer Täuschung im Sinne § 22 APSO gleichzusetzen und führen damit zu einer Bewertung des Praktikums als "ungenügend".
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein Kavaliersdelikt!
Links und Downloads
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten
- Richtlinien der DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen, benötigen nach verschiedenen Regelwerken (z.B. ChemG, GefStoffV, TRGS526, etc.) eine mindestens jährliche und gegebenenfalls zusätzlich Orts- und/oder verfahrensbezogene Sicherheitsunterweisung.
Im Fall der Laborpraktika organisieren die Praktikumsleiter der lebensmittelchemischen Praktika die erforderliche Unterweisung der Studierenden. Für Bachelorarbeiten und Forschungspraktika müssen die Studierenden selbst sicherstellen, dass sie die nötigen Unterweisungen besucht haben, um den vereinbarten Startzeitpunkt einhalten zu können (und nicht erst die nächste Unterweisungsgelegenheit abgewartet werden muss). Die Unterweisungen werden zu Beginn jedes Wintersemesters angeboten (siehe untenstehende Liste). Wer dies versäumt oder zu Beginn der Bachelorarbeit oder eines Forschungspraktikums falsche Angaben zur letzten Unterweisung macht, wird vom Praktikum ausgeschlossen!
Die ortsspezifische Kurzeinweisung zu Beginn der jeweiligen Praktika ist verpflichtend, ersetzt aber nicht den Besuch der allgemeinen Sicherheitsunterweisung!
Sicherheitsunterweisungen werden zu den folgenden Gelegenheiten von Dr. Stefan Asam (Lehrstuhl für Analytische Lebensmittelchemie) angeboten:
Sicherheitsunterweisung zu Beginn des Praktikums instrumentelle Lebensmittel- und Futtermittelanalytik
Diese deckt das Lebensmittelchemische Grundpraktikum und das Praktikum instrumentelle Lebensmittel- und Futtermittelanalytik 2 (innerhalb eines Jahres) ab. Wird eine Bachelor-Arbeit an der Professur bereits in der vorlesungsfreien Zeit nach dem fünften Semester oder im Laufe des sechsten Semesters absolviert, ist eine Unterweisung in die ortsspezifischen Einrichtungen ausreichend.
- für Bachelor-Arbeiten, die nach dem sechsten Semester absolviert werden, ist der Besuch der Sicherheitsunterweisung zu Beginn des Wintersemesters verpflichtend.
Das Lebensmittelchemische Grundpraktikum für den Studiengang B.Sc. Lebensmittelchemie vermittelt die wichtigsten analytischen Methoden zur qualitativen und quantitativen Analyse von Lebensmitteln. Im zugehörigen Seminar werden die theoretischen Grundlagen hierzu praxisnah erläutert. Das Praktikum findet jährlich als Blockpraktikum im Wintersemester statt.
Ansprechpartnerin: Verena Mittermeier-Kleßinger
Eingangsvoraussetzungen
- Anorganisch-chemische Praktika (Anorganisch-chemisches Praktikum 1; Anorganisch-chemisches Praktikum 2)
- Die bestandene Klausur zum „Seminar zum Lebensmittelchemischen Grundpraktikum“ zählt unmittelbar als Nachweis der benötigten Fachkunde.
- Teilnahme an Vorbesprechung und jährlicher Sicherheitsunterweisung
- Laborhaftpflichtversicherung wird empfohlen
Umfang
- 7+1 SWS / 6 ECTS
- Praktikum: 4 Wochen in den Semesterferien
- Seminar: 12 Wochen semesterbegleitend
Termine im Wintersemester 2024/2025
Das Seminar wird nur in Präsenz angeboten und findet ab 28.10.2024 Montags von 9 - 11 Uhr im Seminarraum 8 statt.
Bewertung des Praktikums
- Die einzelnen Experimente werden mit Punkten für das analytische Ergebnis sowie das zugehörige Versuchsprotokoll bewertet. Die Gesamtprüfungsleistung wird als Mittelwert aus den jeweiligen analytischen Ergebnisse und Versuchsprotokollen (Gewichtung 1:1) gebildet.
- Die Bewertungskriterien werden in der Vorbesprechung erläutert.
Das Praktikum instrumentelle Lebensmittel- und Futtermittelanalytik 2 für den Studiengang B.Sc. Lebensmittelchemie vermittelt die Grundlagen und Anwendung der HPLC in der Analytik von Lebens- und Futtermitteln. Das Praktikum findet semesterbegleitend jeweils im Wintersemester statt.
Ansprechpartner: Verena Mittermeier-Kleßinger; Michael Gigl
Eingangsvoraussetzungen
- Lebensmittelchemisches Grundpraktikum
- Teilnahme an Vorbesprechung und jährlicher Sicherheitsunterweisung
- Laborhaftpflichtversicherung wird empfohlen
Umfang
- 7 SWS / 5 ECTS
- 7 Wochen semesterbegleitend
Termine im Wintersemester 2024/2025
- Die Anmeldung zum Praktikum über die Lehrveranstaltungsanmeldung in TUMonline (https://campus.tum.de/tumonline/) wird zeitnah freigeschaltet.
- Vorbesprechung: vorauss. 14.10.2024 – wer die Vorbesprechung verpasst, kann am Praktikum NICHT teilnehmen!
- Praktikumsbeginn: 16.10.2024 um 8:30 Uhr mit ortsspezifischer Sicherheitsunterweisung und Einweisung in die HPLC-Geräte in Kleingruppen
- Praktikumsende: wird zeitnah bekannt gegeben
- Laboröffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag jeweils von 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr
Bewertung des Praktikums
- Die einzelnen Experimente werden mit Punkten für das analytische Ergebnis sowie das zugehörige Versuchsprotokoll bewertet. Die Gesamtprüfungsleistung wird als Mittelwert aus den jeweiligen analytischen Ergebnisse und Versuchsprotokollen (Gewichtung 1:1) gebildet.
- Die Bewertungskriterien werden in der Vorbesprechung erläutert.